Freiwillige Feuerwehr Dittelsheim-Heßloch

Die Feuerwehr am Fuße des Kloppberges

Die Rettungsgasse rettet Leben!

Immer wieder haben Polizei- und Rettungskräfte in den letzten Jahren das Problem gehabt, dass sie im dichten Verkehr nicht zu Einsatzorten durchgekommen sind. Nach einem Unfall zählt für Verletzte oftmals jede Sekunde. Das große Problem bestand häufig darin: Haben sich viele Autos in einem Stau oder in dichtem Verkehr befunden, war das nachträgliche Bilden einer Rettungsgasse im Ernstfall entweder gar nicht mehr möglich oder nur unter hohem Zeiteinsatz.

Neue gesetzliche Regelung 2017

§ 11 StVO wurde nun entsprechend abgeändert und lautet nun:

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.

Wer darf eine Rettungsgasse nutzen?

Sie darf ausschließlich von Polizei- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Zu den üblichen Hilfsfahrzeugen zählen Rettungsdienste, Feuerwehrautos, Krankenwagen und Abschleppwagen. Jeder andere Verkehrsteilnehmer muss ein Bußgeld zahlen.

Drohende Sanktionen

Jeder Autofahrer, der bei stockendem Verkehr mit dem eigenen Fahrzeug keine Rettungsgasse bildet, riskiert eine Strafe: Die Nichtbeachtung der neuen Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit bewertet. Es drohen Buß- oder Verwarngelder. Bei schwerwiegenden Verstößen droht auch eine strafrechtliche Inanspruchnahme.

Wie bilden Autofahrer eine Rettungsgasse?

Bei einer zweispurigen Straße fahren die Autos jeweils nach links und rechts, um eine Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. Bei mehrspurigen Straßen fahren die Autofahrer auf der linken Spur nach links und alle anderen Autofahrer nach rechts.



Fazit

Autofahrer sollten sich der neuen gesetzlichen Regelung zur Rettungsgasse bewusst sein: Ab sofort muss sie bereits im stockenden Verkehr automatisch gebildet werden. (CHB)

 

 

 




Quelle: https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/rettungsgasse-neue-gesetzliche-regelung-ab-2017-70903/